AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Buchungen bei „Umweltkontor“
Anmeldung / Angebotsannahme
Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung des Umweltkontors bzw. die Annahme eines Angebots muss schriftlich erfolgen (z.B. per Anmeldeflyer), postalisch, per Fax oder per E-Mail. Jede Anmeldung bzw. Buchung wird seitens Umweltkontors schriftlich bestätigt und ist damit verbindlich.
Zahlungsbedingungen
Die anmeldenden Unternehmen oder Personen erhalten zur Zahlung eine Rechnung, die unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer ohne Abzug, innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt zu begleichen ist. Die Kosten für die Lehrveranstaltungen der überbetrieblichen Ausbildung, des Vorbereitungslehrgangs zur/m Meister*in für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Winterdienst und des Werksunterrichtes sind von der Umsatzsteuer befreit. Für alle weiteren Leistungen berechnet das Umweltkontor die geltende Umsatzsteuer.
Ausschluss von der Teilnahme
Umweltkontor ist berechtigt, einzelne Personen oder Gruppen in besonderen Fällen (z.B. Zahlungsverzug, Nichterscheinen, anhaltende Störungen des Veranstaltungsablaufs oder Verhalten gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Vandalismus, Alkohol-/Drogenkonsum) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung eines Teils der Teilnahmegebühr entsteht hieraus nicht.
Teilnahmebescheinigung für Veranstaltungen des Umweltkontors
Das anmeldende Unternehmen / der Ausbildungsbetrieb bzw. jede / jeder Teilnehmer/in erhält eine Bescheinigung über Art, Inhalt und Umfang der Veranstaltung.
Stornierungsbedingungen
Bei Rücktritt bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird ein Betrag in Höhe von 30% der gemäß Angebot angenommenen Leistung fällig (z.B. Kurs- /Seminargebühren, Raumanmietungen, bestellte Bewirtungs- und/oder Übernachtungsleistungen). Bei einem Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erhöht sich der Betrag auf 80 %, danach sind 100 % der Leistungen gemäß Angebot zu zahlen.
Umweltkontor ist aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere vom Umweltkontor nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Weitere Bedingungen für die „Überbetriebliche Ausbildung“
- Abmeldepflicht der Auszubildenden
Sollte die Anwesenheit wegen Krankheit, Dienstverpflichtung, Anreisestau o.ä. nicht oder nur verspätet möglich sein, so ist dies dem Umweltkontor schnellstmöglich mitzuteilen. - Freistellungspflicht des Ausbildenden und Weisungsrecht des von UMWELTKONTOR-eingesetzten Personals
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung von Umweltkontor wird der/die Auszubildende im Sinne des § 2 BBiG vom Ausbildenden freigestellt. Die Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen des Umweltkontor einschließlich Übungen und Exkursionen ist verpflichtend. Falls erforderlich, entsendet Umweltkontor die Auszubildenden zu externen Schulungseinheiten bzw. Praktika. Umweltkontor kann aus organisatorischen Gründen Dienstreisen mit privaten Kfz. der Auszubildenden anordnen. Die Versicherungspflicht bleibt beim Ausbildenden. Die Verantwortlichen sowie alle von Umweltkontor eingesetzten Lehrkräfte sind während der gesamten Veranstaltungsdauer gegenüber dem/der Auszubildenden gem. § 13 BBiG weisungsberechtigt. - Änderungen des Programms
Umweltkontor hat das Recht, eine Veranstaltung kurzfristig telefonisch, per Fax oder per E-Mail aus wichtigem Grund wie zum Beispiel der Krankheit einer Lehrkraft zu verschieben. Umweltkontor behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort zu ändern oder Verschiebungen im Ablaufplan vorzunehmen. Beginn und Ende der Veranstaltungstage können dann von den ausgewiesenen Kurszeiten abweichen.
Haftung
Umweltkontor haftet nicht für Unfälle und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Datenschutz
Durch die Anmeldung erklärt sich das anmeldende Unternehmen oder Privatpersonen mit der Speicherung personenbezogener Daten für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie künftiger Informationen gemäß DSGVO einverstanden. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen finden Sie unter Datenschutz.
Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bochum.